Im Shop für Sicherheit bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Rauchmeldern von bekannten Herstellern wie ABUS, EI Electronics oder LUPUS Electronis an, sodass Sie mit Sicherheit das passende Modell für Ihr Gebäude finden. Gerne beraten unsere Sicherheitsexperten Sie auch bei der Auswahl des passenden Melders:
Bitte achten Sie beim Kauf eines Rauchwarnmelders stets darauf, dass das Gerät Ihren Anforderungen entspricht. Möchten Sie den Rauchwarnmelder beispielsweise gewerblich einsetzen, beachten Sie bitte, dass Gas- und Staubentwicklung die Sensoren irritieren können. Gerne beraten wir Sie dazu, welches Gerät für Ihren Einsatzfall am besten geeignet ist.
Die Installation von Rauchmeldern ist nicht nur eine Investition in den eigenen Schutz, sondern in vielen Fällen durch die sogenannten Rauchmelderpflicht auch gesetzlich vorgeschrieben: Zwar variiert die Rauchmelderpflicht von Bundesland zu Bundesland, grundsätzlich gilt jedoch für alle Neubauten sowie für die meisten Um- und Bestandsbauten in Deutschland heute eine Rauchmelderpflicht. Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass alle Miet- und Eigentumswohnungen sowie Wohn- und Ferienhäuser ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen.
Gerne beantworten wir Ihnen an dieser Stelle einige der häufigsten Fragen rund um das Thema Rauchmelderpflicht.
Da die Rauchmelderpflicht in den verschiedenen deutschen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, lässt sich diese Frage leider nicht einheitlich beantworten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flucht- und Rettungswege in jedem Fall mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
In einigen Bundesländern müssen zudem weitere Aufenthaltsräume wie beispielsweise Wohn- und Arbeitszimmer mit Meldern ausgestattet werden. Für detaillierte Informationen zu der Regelung in Ihrem Bundesland empfehlen wir Ihnen, die Informationen zur Rauchmelderpflicht in der Bauordnung Ihres Bundeslandes nachzulesen.
Wie viele Rauchmelder Sie genau in Ihrer Wohnung benötigen, ist in der Bauordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die geltende Bauordnung zu konsultieren, bevor Sie Melder für Ihre Wohnung kaufen.
In der Regel ist die Anzahl der notwendigen Rauchmeldern vom Schnitt Ihrer Wohnung sowie von der Nutzung Ihrer Räume und der Raumgrößen abhängig. In bestimmten Räumen wie Schlaf- und Kinderzimmern sind Rauchmelder in jedem Bundesland vorgeschrieben.
In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Installation von Rauchmeldern in Mietwohnungen nicht einheitlich geregelt. Entsprechend lohnt sich auch hier wieder ein Blick in die Bauordnung Ihres Bundeslandes, um diese Frage für Ihren individuellen Fall eindeutig zu klären.
Sollte der Vermieter in der Bauordnung Ihres Bundeslandes nicht explizit als Verantwortlicher für die Installation der Rauchmelder benannt werden, ist er in den meisten Fällen aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht für die Installation zuständig. Sollten Sie eine Mietwohnung beziehen, in der (noch) keine Rauchmelder installiert sind, lohnt es sich daher in jedem Fall, den Vermieter auf seine Pflicht hinzuweisen.
Rauchmelder, die im Rahmen der Rauchmelderpflicht eingesetzt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen der DIN Norm EN 14604 erfüllen. Darüber hinaus können Sie beim Kauf Ihrer neuen Rauchmelder auch auf weitere Qualitätsmerkmale wie beispielsweise das CE-Zeichen oder die TÜV-Prüfung achten.
Rauchmelder gehören zur wichtigsten Sicherheitsausstattung eines Gebäudes und können im Brandfall lebensentscheidend werden. Entsprechend sollte man bei der Auswahl neuer Geräte darauf achten, qualitativ hochwertige und langlebige Produkte zu kaufen.
Rauchmelder, die im Rahmen der Rauchmelderpflicht eingesetzt werden, müssen der DIN Norm EN 14604 entsprechen. Die Norm regelt alle relevanten Eigenschaften für Rauchmelder und wird in Deutschland von dem TÜV Kriwan und dem VdS geprüft. Zusätzlich gibt es natürlich weitere Qualitätsmerkmale und -zertifikate, an denen Sie sich beim Kauf Ihres neuen Rauchmelders orientieren können:
Die sogenannte Q-Norm baut auf der DIN EN 14604 auf. Ist das Q-Label auf der Verpackung eines Rauchmelders abgedruckt, bescheinigt dieses, dass der jeweilige Rauchmelder über den Standard der DIN Norm hinaus über weitere wünschenswerte Eigenschaften wie bspw. über eine Batterie mit 10 Jahren Laufzeit und eine hohe Unempfindlichkeit gegen Wasserdampf und Staub verfügt.
Rauchmelder, die über das CE-Siegel verfügen, geben mindestens 30 Tage vor der vollständigen Batterieentladung einen Warnton ab. Diese zusätzliche Funktion sorgt dafür, dass die Batterie bzw. der Melder rechtzeitig ausgewechselt werden können, sodass der Rauchmelder durchgehend aktiv bleibt.
Selbstverständlich können Sie sich bei Rauchmeldern auch an den typischen Merkmalen für hochwertige Geräte orientieren. Dazu gehören neben den bereits benannten Normen und Zertifikaten u.a. eine lange Garantiezeit sowie gute Bewertungen von anerkannten Gesellschaften wie der VdS oder der Stiftung Warentest.
Schlägt ein Rauchwarnmelder in Ihrem Gebäude Alarm, verlassen Sie bitte mit allen Bewohnern auf schnellstem Wege das Gebäude. Haben Sie auf dem Weg zum Ausgang die Möglichkeit, Ihren Haustürschlüssel oder Ihr Handy zu greifen, tun Sie dies, doch gehen Sie dafür nicht in den Gefahrenbereich zurück. Wenn möglich, halten Sie Fenster und Türen in der Wohnung geschlossen oder schließen Sie diese auf dem Weg zum Ausgang. Gehen Sie dabei jedoch unbedingt zügig vor: Nichts ist im Gefahrenfall wichtiger, als dass Sie und alle Bewohner des Gebäudes dieses schnell verlassen.
Sollten sich in Ihrem Gebäude Aufzüge befinden, nutzen Sie diese im Brandfall nicht, sondern verwenden Sie die Treppe, um sich in Sicherheit zu bringen. Sobald Sie sich aus dem Gefahrenbereich entfernt haben, wählen Sie die Notrufnummer 112 und informieren Sie die Feuerwehr. Melden Sie während des Telefonates unbedingt auch, ob sich noch Personen im Gebäude befinden. Warten Sie anschließend auf das Eintreffen der Feuerwehr und befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehrleute.
Auch hochwertige Rauchwarnmelder können einen Fehlalarm abgeben. Dazu kann es u.a. kommen, wenn Insekten oder Staub in die Rauchkammer des Gerätes gelangen oder wenn bei dem Gerät ein technischer Defekt vorliegt. Sollte Ihr Rauchwarnmelder einen Fehlalarm abgeben, prüfen Sie bitte, ob die Batterie leer ist oder ob sich etwas in der Rauchkammer befindet. Es kann auch hilfreich sein das Gerät zu reinigen oder bei Bedarf auszutauschen.
Sie möchten Rauchmelder kaufen, sind sich jedoch unsicher, welches unserer Produkte für die Absicherung Ihres Gebäudes das richtige ist?
Dann kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter unserer Service-Hotline: +49 (0) 5121 / 930 9 930. Wir beraten Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Sicherheitstechnik zu Ihrer neuen Brandschutzausstattung.