Wenn Sie in einem Medikamententresor Betäubungsmittel aufbewahren wollen (BTM-Tresor), dann müssen Sie den Diebstahlschutz laut Gesetz gewährleisten. Dass Betäubungsmittel in dafür vorgesehenen BTM-Tresoren verwahrt werden müssen, gilt für Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen und Alten- und Pflegeheime und weitere.
Ein Tresor bzw. Wertschutzschrank ist laut § 15 BtMG dann zur Aufbewahrung von Medikamenten und Betäubungsmitteln geeignet, wenn er nach EN 1143-1 zertifiziert ist und mindestens den Widerstandsgrad 0 bzw. 1 aufweist. Ob Widerstandsgrad 0 oder Widerstandsgrad 1 für den BTM-Tresor notwendig ist, hängt von Einsatzbereich ab.
Die Widerstandsgrade 0 und 1 setzen einen Schutz gegen Angriffe mit mechanischen und thermischen Werkzeugen voraus. Ein BTM-Tresor muss demnach gegen physische Angriffe standhalten und darüber hinaus gegen Brände. Der Unterschied zwischen Widerstandsgrad 0 und Widerstandsgrad 1 besteht darin, dass ein Angreifer länger braucht, um Zugriff zum Inhalt des Tresors zu erhalten (Widerstandsgrad 0: 30/30 RU; Widerstandsgrad 1: 30/50 RU).
Im Allgemeinen sind BTM-Tresore nicht anders aufgebaut als andere Wertschutzschränke der gleichen Sicherheitsstufe, die beispielsweise für Waffen oder Wertgegenstände eingesetzt werden. Allerdings gibt es für BTM-Tresore teilweise besondere Anforderungen. So kann es für Medikamententresore erforderlich sein, sie mit Fachböden, Tablarauszügen oder Medikamentenschubladen auszustatten, um die Aufbewahrung der Medikamente zu erleichtern.
Das Betäubungsmittelschutzgesetz bestimmt in § 15 nicht nur die Anforderungen an Medikamententresore und BTM-Tresore, sondern auch, wer die Medikamente gegen unbefugte Entnahme sichern muss. Dabei macht das Gesetz deutlich, dass jeder, der am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, seine Betäubungsmittel gegen unbefugte Entnahme sichern muss.
Damit ist der Kreis, der verpflichteten Personen, relativ grob gefasst. Demnach werden bewusst keine Berufsgruppen oder Institutionen genannt, sondern die Verpflichtung zum Schutz gegen unbefugte Entnahme wird allen am Betäubungsmittelverkehr Beteiligten auferlegt.
Zum Schutz gegen unbefugte Entnahme von Medikamenten muss nicht zwangsläufig ein BTM-Tresor herhalten. Ebenso kann ein ganzer Raum dafür genutzt werden. Einen Raum als Medikamententresor zu verwenden, macht nur dann sind, wenn auch entsprechend viele Medikamente verwahrt werden müssen.
Wie für die Medikamententresore, bestehen auch für die Räume bestimmte Anforderungen. So muss der Raum mit einer Wertschutzraumtür mit einem Widerstansdgrad von mindestens 3 nach EN 1143-1 ausgerüstet sein. Darüber hinaus gibt es noch weitere Anforderungen, die Sie hier nachlesen können.
Es ist zusätzlich entscheidend, dass der BTM-Raum selbst besonders gesichert ist. Wenn die Wertschutztür dem Widerstandsgrad 3 entspricht, muss der Rest des Raumes dies auch. Bei Widerstandsklassen wird immer der schwächste Aspekt gewertet. Wenn nur die Tür diesem Grad entspricht und die Wände zum Beispiel nicht, wird der gesamte Raum als nicht geeignet bewertet.
In Krankenhäusern und öffentlichen Apotheken müssen BTM-Tresore zum Einsatz kommen, die mindestens den Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 gewährleisten. Wenn ein Medikamententresor weniger als 1000 kg Eigengewicht hat, muss dieser zusätzlich in der Wand verankert werden.
In diesen Einrichtungen muss nicht zwangsläufig ein BTM-Tresor mit dem Widerstandsgrad 1 eingesetzt werden. Ein BTM-Tresor mit dem Widerstandsgrad 0 ist ausreichend. Selbstverständlich können Sie aber trotzdem einen Medikamententresor einer höheren Sicherheitsstufe einsetzen.
Der BTM-Tresor muss auch nicht bei unter 1000 kg verankert werden - nur wenn er unter 200 kg Eigengewicht hat, müssen sie ein Verankerung vornehmen. Es ist auch möglich, den Tresor stattdessen fachgerecht einzumauern, wenn es sich um einen sogenannten Einmauerschrank handelt.
Da in diesen Einrichtungen meist täglich eine Vielzahl an Medikamenten benötigt wird und der Umgang mit diesen täglich erfolgt, schreibt der Gesetzgeber Ausnahmen von der Verwahrung vor. So dürfen Betäubungsmittel, die ständig griffbereit sein müssen und deren Menge, die einer durchschnittlichen Teileinheit einer Tagesdosis nicht überschreitet, weniger gut gesichert sein. Hier ist der Grad der Sicherung allerdings schwammig definiert. Laut gesetzlichen Vorgaben heißt es, dass eine schnelle Entwendung wesentlich erschwert wird.
Für den Zugang zu den BTM-Tresoren ist auch die Verfügung über die Schlüssel entscheidend. Diese ist durch einen schriftlichen Verteilerplan zu regeln. Die Schlüsselinhaber müssen die Schlüssel grundsätzlich persönlich in Gewahrsam nehmen.
Für Erlaubnisinhaber gelten ähnliche Bestimmungen wie für Krankenhäuser und öffentliche Apotheken. Bei der Verwahrung von Medikamenten oder Betäubungsmittel, müssen mindestens Tresore mit einem Widerstandsgrad von 1 nach EN 1143-1 zum Einsatz kommen und zusätzlich muss der BTM-Tresor verankert werden, wenn er nicht mindestens 1000 kg Eigengewicht wiegt. Einmauerschränke dürfen stattdessen fachgerecht in die Wand eingemauert werden.
Wir haben versucht, Ihnen die Vorschriften möglichst detailliert dazulegen, damit Sie eine gute Entscheidung über den Kauf eines BTM-Tresors treffen können. Wenn Sie die Vorschriften im Detail nachlesen wollen, können Sie dies unter folgendem Link: BfArM. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch weiter, um Ihnen bei Ihrer Kaufentscheidung behilflich zu sein.
BTM-Tresore sind gewöhnliche Wertschutzschränke, die aber speziellen Sicherheitsbestimmungen unterliegen. Sie müssen mindestens dem Widerstandsgrad 0 (Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, etc.) oder dem Widerstandsgrad 1 (Krankenhäuser, öffentliche Apotheken) entsprechen.
Neben dem Widerstandsgrad ist auch das Eigengewicht entscheidend und alternativ zum BTM-Tresor können Sie auch einen BTM-Raum nutzen.
Einen zertifizierten BTM-Tresor erkennen Sie der Prüfplakette an der Türinnenseite.
Ein BTM-Tresor ist ein normaler Tresor, der speziellen Sicherheitsbestimmungen unterliegt und für die Verwahrung von Betäubungsmitteln oder anderen Medikamenten verwendet wird. Je nach Aufstellungsort muss ein BTM-Tresor mindestens über den Widerstandsgrad 0 oder 1 verfügen.
Betäubungsmittel und andere Medikamente müssen in einem Wertschutzschrank mit dem Widerstandsgrad 0 bzw. Widerstandsgrad 1 gelagert werden. Für Krankenhäuser und öffentliche Apotheken ist mindestens der Widerstandsgrad 1 notwendig. Für Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime und Ähnliches gilt Widerstandsgrad 0 als Minimum.
Für Betäubungsmittel kommen unterschiedliche Tresore infrage. Wichtig ist, dass Sie den Mindestanforderungen (Widerstandsgrad 0 bzw. 1 entsprechen). Wir bieten BTM-Tresore von Bug Wächter an, weil diese über ein gutes Preisleistungsverhältnis verfügen und den entsprechenden Anforderungen gerecht werden.