Videoüberwachung für Firmen: Erhöhte Sicherheit für Unternehmen durch Kameras

Dank der Innovationen im Bereich der Videoüberwachungstechnik ist der Einsatz moderner Videoüberwachung heutzutage nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Unternehmen einfach und kostengünstig möglich.

Der Einsatz von Videoüberwachung lohnt sich grundsätzlich für quasi jedes Unternehmen: Dabei steht zunächst natürlich die Sicherheit von Mitarbeitenden, Equipment, Waren und Firmengelände im Einsatz. Durch die Videoüberwachung ist es möglich, das gesamte Unternehmen schnell zu überblicken und so Straftaten wie Einbrüchen oder Vandalismus vorzubeugen. Viele Einbrecher und Vandalen werden bereits von dem reinen Anblick von Überwachungstechnologien abgeschreckt und führen die geplante Straftat daher nicht mehr aus, sobald sie die Kameras entdeckt haben. Allein für diese positive Wirkung lohnt sich die Installation von Überwachungskameras bereits.

Eine besonders hohe Sicherheit für Ihr Unternehmen erzielen Sie zudem, wenn Sie nicht allein auf Videokameras setzen, sondern ein Alarmsystem wählen, in das auch weitere Gefahrenmelder wie Feuer- oder Rauchmelder einbezogen werden können. Bei vielen Herstellern von Alarmsystemen können Sie sich Ihr Alarmsystem entsprechend der Sicherheitsbedürfnisse Ihres Unternehmens individuell zusammenstellen. Dazu bieten die Hersteller in der Regel viele miteinander kompatible Komponenten an, aus denen Sie wählen können.

Dazu kommt, dass die Preise für Videoüberwachung in den letzten Jahren stark gesunken sind, sodass es sich heute jedes Unternehmen leisten können sollte, in die eigene Sicherheit zu investieren. In vielen Fällen wird die Investition in Videoüberwachung oder Alarmsysteme zudem dadurch belohnt, dass die Versicherungen Unternehmen, die ausreichend in Sicherheitstechnologie investiert haben, vergünstigte Beiträge anbieten können. Die Investition in die Sicherheit Ihres Unternehmens zahlt sich im besten Fall also gleich mehrfach aus.

Die Vorteile der Videoüberwachung im Überblick

Wie oben bereits angedeutet, birgt die Videoüberwachung eine ganze Reihe von Vorteilen. Gerne fassen wir diese hier noch einmal für Sie zusammen:

Höhere Sicherheit für Ihr Unternehmen

Durch die Installation einer Videoüberwachung können Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens signifikant steigern. Das gilt sowohl für besonders sensible Bereiche wie z.B. die Produktionshallen von produzierenden Unternehmen als auch für Bereiche mit viel Kundenverkehr im Einzelhandel sowie für leicht zu erreichende Bereiche wie die Außenanlagen Ihres Unternehmens. Die Installation einer Videoüberwachung trägt dabei nicht nur dazu bei, durchgeführte Straftaten aufzudecken, sondern schreckt im besten Fall bereits vorher ab.

Niedrigere Versicherungsbeiträge

Dass Einbrecher, Diebe und Vandalen sich von Videoüberwachung und ähnlichen Sicherheitsvorkehrungen abschrecken lassen, wissen selbstverständlich auch die Versicherungsanbieter. Entsprechend ist es nicht unüblich, dass die Versicherungsanbieter Ihnen bessere Konditionen anbieten, wenn Ihr Unternehmen ausreichend gesichert ist. So amortisiert sich die neue Videoüberwachung nach einigen Jahren quasi von allein und macht sich gleich doppelt bezahlt.

Leichte Bedienbarkeit dank moderner Technologien

Während Videotechnik noch bis vor wenigen Jahren aufwendig zu installieren und zum Teil auch nur schwer zu bedienen war, ist die moderne Videoüberwachung dank fortgeschrittener Technik nicht nur schnell installiert, sondern auch sehr benutzerfreundlich. In vielen Fällen können Sie die Überwachungssoftware zudem individuell auf die Sicherheitsbedürfnisse Ihres Unternehmens einstellen.

Die rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung

Im öffentlichen Raum ist das Thema Videoüberwachung nicht immer ganz einfach, weshalb Unternehmen, die eine solche einrichten wollen, sich unbedingt mit den rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung vertraut machen sollten.

Beim Filmen im öffentlich zugänglichen Raum, das bedeutet u.a. beim Filmen auf Firmengeländen oder im Einzelhandel, findet automatisch eine Beobachtung von Personen statt, die sich in diesem Raum bewegen. Ein wichtiges Thema im Hinblick auf die Videoüberwachung ist daher die Einhaltung des Datenschutzes. Entspricht die Installation Ihrer Videoüberwachung nicht den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes, ist diese nicht zulässig.

Die Rechtsgrundlage

Die rechtlichen Grundlagen für die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen sind in Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgehalten. Demnach ist die Anfertigung und Verarbeitung von Videoaufnahmen von Personen nur dann erlaubt, wenn sie dazu erforderlich ist, die Interessen des Verantwortlichen oder einer dritten Partei zu wahren und dabei nicht die Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen.

Für die Videoüberwachung eines Firmengeländes bedeutet das also, dass ein Unternehmen die Personen auf dem Gelände nur filmen darf, wenn ein berechtigtes Interesse dazu besteht. Ein solches berechtigtes Interesse kann z.B. dann vorliegen, wenn die Videoüberwachung zur Prävention von Einbrüchen und Vandalismus dient. Wichtig ist dabei stets, dass Sie auch die Interessen der von der Videoüberwachung betroffenen Personen im Blick behalten: Sicherlich wird es nicht schwierig sein, zu begründen, weshalb Ihr Interesse an Einbruchsprävention gegenüber dem Interesse eines gefilmten Einbrechers überwiegt. Im Normallfall handelt es sich bei den betroffenen Personen jedoch eher um Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder zufällige Passanten. Entsprechend gelten z.B. für die Überwachung von Arbeitsplätzen nochmal besondere Regelungen.

Die Vorabdokumentation

Bevor Sie eine Videoüberwachung auf Ihrem Firmengelände installieren, sollten Sie unbedingt detailliert dokumentieren, wo Sie die Überwachungskameras anbringen wollen, welche Bereiche diese überwachen sollen, zu welchen Zeiten die Kameras aktiv sein sollen und welche Kameras bzw. welche Technologien dazu zum Einsatz kommen sollen.

Diese sogenannte Vorabdokumentation sollten Sie unbedingt schriftlich vorliegen haben und zudem nach der Installation durch die weitere Dokumentation Ihrer Schaltzeiten ergänzen.

Das Verarbeitungsverzeichnis

Je besser der Einsatz Ihrer Überwachungskameras dokumentiert ist, desto rechtssicherer ist dieser in der Regel auch. Daher müssen Sie nach der Installation Ihrer Videoüberwachung das sogenannte Verarbeitungsverzeichnis erstellen.

In diesem Verzeichnis dokumentieren Sie für jede einzelne Überwachungskamera den Zweck der Überwachung, die Art der erfassten personenbezogenen Daten sowie die Löschfristen und Zugriffsrechte zu diesen Daten. Diese Dokumentation kann - je nach Größe des Übernehmens bzw. der Videoüberwachung - arbeits- und zeitaufwendig sein, ist jedoch zwingend erforderlich, um nachweisen zu können, dass die datenschutzrechtlichen Grundlagen für eine Videoüberwachung beachtet wurden.

Die Löschfrist

Die im Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren Löschfristen müssen in jedem Fall auch entsprechend umgesetzt werden. Grundsätzlich ist es nur erlaubt, aufgenommenes Videomaterial zu speichern, wenn dies für die Erreichung des formulierten Zwecks förderlich ist. Ansonsten gelten Löschfristen, weshalb es sich empfiehlt, Geräte zu installieren, die die Bilder spätestens 48 Stunden nach der Aufnahme automatisch löschen. Andernfalls müssen Sie die Bilder händisch löschen sobald diese nicht mehr der Zweckerreichung dienen, spätestens aber nach 48 Stunden.

In der Praxis bedeutet das, das Aufnahmen nur dann länger als 48 Stunden gespeichert werden dürfen, wenn darauf etwas zu sehen ist, was direkt mit dem Zweck der Videoüberwachung im Zusammenhang steht. Haben Sie die Kamera bspw. zur Einbruchsprävention und -aufklärung installiert und konnten Aufnahmen von Einbrechern anfertigen, dürfen Sie diese i.d.R. länger als 48 Stunden speichern. Die Bilder können zur Aufklärung der Straftat verwendet werden und es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch die zuständigen Behörden diese Bilder von Ihnen anfragen.

Die Zugriffsbeschränkungen

Neben den Löschfristen werden auch die Zugriffsbeschränkungen im Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert und müssen entsprechend umgesetzt werden. Dazu gehört z.B. dass Sie dokumentieren, welche Personen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben und sicherstellen, dass unberechtigte Personen nicht auf diese zugreifen können.

Das Transparenzgebot

Bevor Sie mit der Videoüberwachung starten, müssen Sie außerdem die betroffenen Personen umfangreich über die geplante Videoüberwachung informieren und Informationen zu dem Zweck und der Rechtsgrundlage der Überwachung sowie zu der Datenverarbeitung und den geplanten Speicher- und Löschfristen transparent darlegen.

Zudem müssen Sie mit entsprechenden Hinweisschildern am Anfangs- und Endbereich des überwachten Bereichs auf die Videoüberwachung hinweisen. Es gibt gut ausgearbeitete Vorschläge dazu, wie diese Hinweisschilder aussehen können und welche Informationen diese konkret enthalten sollten.

Die Datenschutzfolgeabschätzung

Je nachdem, was für einen Bereich Sie überwachen möchten, kann es im Zweifel sogar notwendig werden, eine Datenschutzfolgeabschätzung zu veranlassen. Das wäre z.B. dann nicht untypisch, wenn Sie die Verkaufsräume im Einzelhandel überwachen möchten. Diese wird i.d.R. mit Unterstützung des zuständigen Datenschutzbeauftragten gemeinsam erstellt.

Die Planung einer Videoüberwachung

Gerade bei größeren Unternehmen gestaltet sich die Planung einer neuen Videoüberwachung nicht immer ganz einfach: "Welche Räume und Flächen sollen gefilmt werden, welche nicht?", "Wie müssen die Kameras ausgerichtet werden?" und "Wie stelle ich sicher, dass meine Videoüberwachung den rechtlichen Grundlagen entspricht?" sind dabei nur einige Fragen, die man sich stellt.

Als Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Sicherheitstechnik steht Ihnen das Team von Kühn gerne bei der Planung der Videoüberwachung für Ihr Unternehmen bei: Wir beraten Sie gerne bei der Zusammenstellung Ihrer neuen Überwachungsanlage und stehen Ihnen mit unserem Know-How rund um IP-Kameras, Netzwerkkabel und Co zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach unter unserer Service-Nummer +49 (0) 5121 / 930 9 930.

Videoüberwachung - FAQ

Bei dem Thema „Sicherheit“ solle man lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig. Daher haben wir hier für Sie einige häufige Fragen zu dem Thema „Videoüberwachung für Firmen“ zusammengestellt:

Welche Konsequenzen hat der Verstoß gegen die DSGVO?

Hält sich ein Unternehmen bei der Videoüberwachung (Firmengelände) nicht an die rechtlichen Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung, kann das deutliche Konsequenzen haben. In der Regel ist in solchen Fällen mit Bußgeldern oder Sanktionen der jeweiligen Aufsichtsbehörden zu rechnen. Die Höhe der Bußgelder und Sanktionen kann dabei je nach Art des Verstoßes und Größe bzw. Umsatz des Unternehmens variieren.

Wir empfehlen daher in jedem Fall, die Planung und Installation der Videoüberwachung sorgfältig durchzuführen und unterstützen Sie auch gerne bei der Planung und Zusammenstellung Ihrer Anlage.

Brauche ich eine Überwachungskamera mit 4k Ultra HD?

Welche Überwachungskamera für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt nicht zuletzt davon ab, wie die Sichtverhältnisse in dem Bereich sind, der durch die Kamera überwacht werden soll. Möchten Sie beispielsweise eine Kamera im Außenbereich installieren, sollten Sie darauf achten, dass diese auch im Dunkeln und bei schwierigen Witterungsbedingungen gute Bilder liefert.

Da die Preise für gute Videokameras dank moderner Technologie sehr erschwinglich sind, empfiehlt es sich durchaus, auf qualitative Kameras mit hoher Bildauslösung und mindestens vier Megapixel zurückzugreifen. Zu der Frage, welche Kamera für den jeweiligen Standort am besten geeignet ist, beraten wir Sie gerne auch individuell.

Darf ich meine Mitarbeiter mit den Überwachungskameras filmen?

Wie oben bereits angedeutet, sind die rechtlichen Grundlagen für das Anfertigen von Videoaufnahmen relativ eindeutig: Das Anfertigen und Verarbeiten von Videoaufnahmen von Personen ist nur dann erlaubt, wenn es dazu erforderlich ist, die Interessen des Verantwortlichen oder einer dritten Partei zu wahren und dabei nicht die Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen. In der Wahrnehmung Ihrer Mitarbeiter kann die Videoüberwachung durchaus problematisch sein, etwa dann, wenn sie das Gefühl haben, während ihrer Arbeit ständig durch die Kameras beobachtet zu werden.

Bitte beachten Sie daher unbedingt, dass es relativ strenge Vorgaben dazu gibt, wie Videoüberwachung an Arbeitsplätzen verwendet werden darf und nehmen Sie den Einsatz der Videoüberwachung in die Betriebsvereinbarung und Arbeitsverträge Ihres Unternehmens mit auf. Außerdem sollten Sie beachten, dass es laut Gesetzgebung ausschließlich dann möglich ist, die Videoüberwachung gegen die eigenen Mitarbeiter einzusetzen, wenn ein begründeter Straftatverdacht im Raum steht. Darüber hinaus sollten die Videoüberwachung nicht zur Beobachtung der eigenen Mitarbeitenden verwendet werden.

Dürfen Überwachungskameras Teile der Straße aufnehmen?

Unabhängig davon, ob es sich um die Videoüberwachung von Privathaushalten oder Unternehmen handelt, gilt, dass diese niemals Teile des öffentlichen Verkehrsraums oder gar angrenzender Grundstücke aufnehmen dürfen. Die Überwachungskameras müssen also zwingend so ausgerichtet werden, dass Sie nur Bereiche filmen, die auf dem eigenen Grundstück liegen.

Gelten die Regelungen für Videoüberwachung auch für Attrappen?

Da Kameraattrappen keine Daten verarbeiten, gilt die Datenschutzgrundverordnung für diese zwar nicht, allerdings empfehlen wir dringend, sich auch bei Kamera-Attrappen an die oben beschriebenen rechtlichen Grundlagen zu halten.

Es ist durchaus möglich, dass Personen, die sich regelmäßig auf dem Firmengelände aufhalten, von den Attrappen beeinträchtigt fühlen und zivilrechtlich gegen diese Attrappen klagen. Damit es dann nicht so unangenehmen Überraschungen kommt, sollte man also auch den Einsatz von Attrappen sorgfältig planen und dokumentieren.

Gerne stehen wir Ihnen auch persöhnlich zur Verfügung!

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Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

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