Rauchmelderpflicht in Privatgebäuden: Wo muss ich einen Rauchmelder anbringen?

Rauchmelder oder auch Rauchwarnmelder sind die zentrale Schutzmaßnahme im Bereich des Brandschutzes. Sie warnen uns vor Rauch bzw. Rauchentwicklung und können somit im Brandfall Leben retten. Doch bin ich eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet, Rauchmelder in meinem eigenen Haus oder in meiner Wohnung zu installieren?

In unserem heutigen Blogbeitrag beantworten wir diese Frage und gehen detailliert darauf ein, was die Rauchwarnmelderpflicht für private Gebäude vorsieht. Falls Sie sich dafür interessieren, was die Rauchwarnmelderpflicht für gewerblich genutzte Gebäude vorschreibt, lesen Sie gerne auch unseren Blogbeitrag.

Ein Rauchmelder an der Decke. Es ist Rauch zu sehen.

Die Rauchwarnmelderpflicht

Grundsätzlich gibt es in ganz Deutschland eine Rauchmelderpflicht, die sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten gilt. Da die Rauchmelderpflicht jedoch in den Landesbauordnungen der einzelnen deutschen Bundesländern geregelt ist, gibt es von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede.

Der erste zentrale Unterschied besteht bereits darin, dass die Rauchmelderpflicht nicht in allen Bundesländern zeitgleich, sondern mit erheblichen zeitlichen Unterschieden eingeführt wurde: So führte Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht für Neubauten beispielsweise bereits 2003 ein, während Nordrhein-Westfalen die Pflicht erst rund 10 Jahre später im Jahr 2013 einführte. Auch bei der Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten gibt es gravierende Unterschiede. Während diese in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 01.01.2010 gilt, hatten sächsische Eigentümer noch bis zum 31.12.2023 Zeit, Rauchmelder zu installieren.

Seit dem 01.01.2024 gilt nun also in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für Neu-, Um- und Bestandsbauten. Entsprechend sollten heute alle Wohngebäude in der Bundesrepublik mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Doch mit dem einmaligen Anbringen von Rauchmeldern ist es nicht getan: Um einen durchgehenden Schutz zu garantieren, müssen die Rauchmelder regelmäßig gewartet und bei Bedarf auch ausgetauscht werden. Insbesondere in den Bundesländern, in denen die Rauchmelderpflicht nun schon seit über 10 Jahren besteht, sollten Eigentümer, Vermieter und Mieter daher aufmerksam darauf achten, den Rauchwarnmelder rechtzeitig auszutauschen.

Wer ist für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht zuständig?

Während bei Eigentumswohnungen und -häusern eindeutig ist, wer für das Anbringen der Rauchmelder zuständig ist, sieht es bei Mietwohnungen oft anders aus: Gerade Mieter sind sich nicht immer sicher darüber, ob das Anbringen und Instandhalten der Rauchmelder zu den Aufgaben des Vermieters gehört oder ob sie diese Aufgaben selbst erfüllen müssen.

Dabei ist diese Frage eindeutig in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt: Demnach sind die Vermieter in allen Bundesländern dafür verantwortlich, ihre Wohnungen fachgerecht mit Rauchmeldern auszustatten.

Etwas komplexer sieht es bei der Frage danach aus, wer für die Wartung der Rauchmelder zuständig ist. Dies ist zwar auch in den Landesbauordnungen geregelt, wird in den verschiedenen Bundesländern jedoch unterschiedlich gehandhabt. So heißt es in der Landesbauordnung einiger Bundesländer: "Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst." Demnach gibt es einige Bundesländer, in denen die Mieter für die Wartung und den Batteriewechsel der Rauchmelder zuständig sind:

  • Baden-Württemberg

  • Bayern

  • Berlin

  • Bremen

  • Hessen

  • Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Saarland

  • Schleswig-Holstein

Was in den Bauordnungen der Bundesländer hingegen zumeist nicht geregelt ist, ist die Frage danach, wer die Kosten für die Installation und Wartung der Geräte trägt. Grundsätzlich ist es dem Vermieter möglich, die Kosten für die Anschaffung, Installation und Wartung der Rauchmelder an die Mieter weiterzureichen. Ob und in welcher Form das in Ihrem konkreten Fall ebenfalls möglich ist, hängt dabei in erster Linie von Ihrem Mietvertrag ab.

Man sieht einen Rauchmelder an der Decke, der gewartet wird.

Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?

Immerhin 13 deutsche Bundesländer sind sich bei der Frage danach, welche Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen, einig. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg gelten gesonderte Regeln, auf die wir abschließend noch einmal eingehen.

Grundsätzlich gilt, dass alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flucht- und Rettungswege mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. In den anderen Aufenthaltsräumen sowie in Küchen und Badezimmern besteht in den meisten Bundesländern keine Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern.

Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, zu Ihrer Sicherheit Rauchmelder in allen Räumen anzubringen, in denen Menschen schlafen oder sich länger aufhalten. Ein typisches Beispiel, in dem das Anbringen von zusätzlichen Rauchwarnmeldern nützlich sein kann, ist das Wohnzimmer. Dieses zählt als Aufenthaltsraum und muss daher in den meisten Bundesländern nicht mit einem Rauchmelder versehen werden. Doch auf der Couch im Wohnzimmer machen wir unseren kurzen Mittagsschlaf, schlafen wir abends beim Fernsehen ein oder bringen wir unsere Gäste spontan für eine Nacht unter. Gleichzeitig besteht hier je nach Ausstattung dank elektrischere Geräte, Kerzen, Öfen und des weiteren durchaus ein hohes Brandrisiko. Es macht also durchaus Sinn, auch im Wohnzimmer einen Rauchmelder zu installieren.

Setzen Sie sich daher bitte auch unabhängig von der Rauchmelderpflicht mit der Frage auseinander, in welchen Räumen Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses die Installation eines Rauchwarnmelders sinnvoll ist.

Berlin und Brandenburg

In Berlin und Brandenburg müssen nicht nur alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure und Fluchtwege, sondern auch alle Aufenthaltsräume außer der Küche und dem Badezimmer mit Rauchmeldern versehen werden. Entsprechend gilt die Pflicht hier beispielsweise auch für Wohn- und Arbeitszimmer sowie für Spiel- und Hobbyräume.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die Rauchmelderpflicht nicht nur für Schlaf- und Kinderzimmern sowie für Flure und Fluchtwege, sondern auch für alle weiteren Räume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen.

Welche Rauchmelder muss ich installieren?

Rauchmelder, die im Rahmen der Rauchmelderpflicht eingesetzt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen der DIN Norm EN 14604 erfüllen. Die Norm regelt alle relevanten Eigenschaften für Rauchmelder und wird in Deutschland von dem TÜV Kriwan und dem VdS geprüft. Darüber hinaus können Sie beim Kauf Ihrer neuen Rauchmelder auch auf weitere Qualitätsmerkmale achten:

Die Q-Norm: Die sogenannte Q-Norm baut auf der DIN EN 14604 auf. Ist das Q-Label auf der Verpackung eines Rauchmelders abgedruckt, bescheinigt dieses, dass der jeweilige Rauchmelder über den Standard der DIN Norm hinaus über weitere wünschenswerte Eigenschaften wie bspw. über eine Batterie mit 10 Jahren Laufzeit und eine hohe Unempfindlichkeit gegen Wasserdampf und Staub verfügt.

Das Q-Siegel für Rauchmelder

Das CE-Siegel: Rauchmelder, die über das CE-Siegel verfügen, geben mindestens 30 Tage vor der vollständigen Batterieentladung einen Warnton ab. Diese zusätzliche Funktion sorgt dafür, dass die Batterie bzw. der Melder rechtzeitig ausgewechselt werden können, sodass der Rauchmelder durchgehend aktiv bleibt.

Das CE-Siegel für Rauchwarnmelder

Weitere Qualitätsmerkmale: Selbstverständlich können Sie sich bei Rauchmeldern auch an den typischen Merkmalen für hochwertige Geräte orientieren. Dazu gehören neben den bereits benannten Normen und Zertifikaten u.a. eine lange Garantiezeit sowie gute Bewertungen von anerkannten Gesellschaften wie der VdS oder der Stiftung Warentest.

Wie müssen die Rauchmelder installiert werden?

In jedem Fall ist es wichtig, dass die Rauchmelder fachgerecht installiert werden. Andernfalls ist die Funktionstüchtigkeit der Geräte nicht gewährleistet.

Orientieren Sie sich bei der Installation und Wartung der Rauchwarnmelder daher bitte stets an der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Geräts und bringen Sie den Warnmelder mittig und waagerecht an der Zimmerdecke des jeweiligen Raumes an. Halten Sie dabei ausreichend Abstand zu Wänden, Balken, Lampen und Luftschächten und vermeiden Sie die Installation an Dachschrägen.

Unser FAQ zum Thema Rauchmelder-Pflicht

Wenn es um die Sicherheit geht, sollte man lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig. Daher haben wir im Folgenden einige häufige Fragen und Antworten zur Rauchmelder-Pflicht für Sie zusammengestellt:

Was passiert, wenn ich keine Rauchmelder installiere?

Wenn Sie keine Rauchmelder installieren, setzen Sie die Bewohner des jeweiligen Gebäudes zunächst einmal dem Risiko aus, ein Feuer im Brandfall zu spät zu bemerken. Das kann dazu führen, dass das Feuer sich weiter ausbreitet und die Bewohner eine Rauchvergiftung und Verletzungen erdulden müssen. Im schlimmsten Fall kann ein zu spät wahrgenommener Brand auch zum Tod führen. Daher empfehlen wir Ihnen auch ganz unabhängig von der Rauchmelderpflicht, die Warnmelder zu installieren.

Kommt es in Ihrer Wohnung zum Brandfall und ist die Wohnung nicht bzw. nicht ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet, kann das zu Problemen mit der Versicherungen sowie zu Strafzahlungen führen - insbesondere dann, wenn Personen bei dem Brand geschädigt werden.

Gilt die Rauchmelderpflicht auch für Küchen und Badezimmer?

Welche Räume laut Rauchmelderpflicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen, ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben. In den meisten Fällen besteht jedoch keine Pflicht dazu, einen Rauchmelder in der Küche oder im Badezimmer anzubringen. Hier gibt es jedoch zwei zentrale Ausnahmen:

1) Die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen durch die Küche oder das Badezimmer: Sofern Küche oder Bad Teil des Fluchtweges sind, müssen sie ebenfalls mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Ein grünes "Rettungsweg-Schild" , angebracht auf einer grünen Wand.

2) Die Küche als Aufenthaltsraum: In Berlin und Brandenburg müssen alle Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Sofern es sich bei der Küche um eine offene Küche bzw. eine Küche mit Sitzgelegenheiten handelt, muss diese daher ebenfalls mit einem Rauchmelder versehen werden.

Gibt es besondere Rauchmelder für Küchen und Badezimmer?

Zwar besteht die Pflicht zur Ausstattung von Küchen und Badezimmern mit Rauchwarnmeldern nur selten, es kann jedoch trotzdem sinnvoll sein, diese Räume mit Warnmeldern auszustatten.

Ein Großteil der Wohnungsbrände entsteht in der Küche. Da es in der Küche beim Kochen oder beim Ausräumen eines warmen Geschirrspülers auch ohne Feuer zu Rauchentwicklungen kommen kann, die einen Fehlalarm auslösen würden, empfiehlt sich hier der Einsatz von speziellen Herdwächtern oder Hitzemeldern.

Das Badezimmer birgt zwar ein geringeres Brandrisiko als die Küche, doch auch hier gibt es dank der zahlreichen Elektrogeräte potenzielle Brandquellen. Da der Wasserdampf im Badezimmer bei gewöhnlichen Rauchwarnmeldern zu Fehlalarmen führen würde, empfiehlt es sich hier, auf Rauchmelder zurückzugreifen, die mit speziellen Sensoren ausgestattet sind und so Wasserdampf und Rauch voneinander unterscheiden können.

Muss ich meine Rauchmelder miteinander vernetzen?

Viele Anbieter von Warnmeldern bieten die Möglichkeit, mehrere Rauchmelder miteinander zu vernetzen, sodass im Falles eines Alarms alle miteinander vernetzen Geräte das Warnsignal abgeben.

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Vernetzung der Rauchmelder, jedoch kann es gerade in größeren Gebäuden sehr sinnvoll sein, die Warnmelder miteinander zu vernetzen. Ohne Vernetzung ist es gut möglich, das man den Alarm aus dem Keller in der ersten Etage überhört und erst wahrnimmt, wenn der Rauch sich so weit verbreitet hat, dass auch die Melde im Erdgeschoss Alarm schlagen. Sind die Melder miteinander vernetzt, schlagen direkt alle Geräte Alarm, sodass Sie die Gefahr frühzeitig wahrnehmen und auf diese reagieren können.

Rauchmelder - Wo Pflicht besteht

In welchen Räumen Rauchmelder "Pflicht sind", ist in der Landesbauordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes geregelt. Generell gilt jedoch, dass Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in allen Fluren und allen Räumen, die als Rettungswege dienen, installierter werden müssen. In Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg gelten zudem zusätzliche Regelungen.  

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