Rauchmelderpflicht in Gewerberäumen: So müssen Rauchmelder am Arbeitsplatz angebracht werden

Seit dem 01.01.2024 gilt für alle privat genutzten Neu- und Umbauten sowie für alle privat genutzten Bestandsbauten die sogenannte Rauchmelderpflicht. Diese sieht vor, dass in allen 16 deutschen Bundesländern Rauchwarnmelder im privaten Wohnraum anzubringen sind.

Doch während die Rauchwarnmelderpflicht für Privatgebäude in einigen Bundesländern bereits seit über 10 Jahren besteht, gelten für Betriebe und gewerblich genutzte Räumlichkeiten ganz andere Regelungen. In unserem heutigen Blogbeitrag beschäftigen wir uns daher mit der Frage, ob die Anbringung von Rauchmeldern auch am Arbeitsplatz verpflichten ist.

Die Rauchmelderpflicht

Die sogenannte Rauchmelderpflicht ist in den Landesbauverordnungen der einzelnen deutschen Bundesländer geregelt und sieht die Installation von Rauchmeldern in allen Privatgebäuden in Deutschland vor. Während die Umsetzung dieser Pflicht für Privatgebäude von Bundesland zu Bundesland variiert, gibt es für Gewerberäume deutschlandweit keine Rauchmelderpflicht.

Ein Mann beim Schweißen, es entstehen viele Funken.

Einzige Ausnahme: Das Bundesland Baden-Württemberg. Hier müssen laut Landesbauverordnung in allen Räumen Rauchmelder angebracht werden, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Damit betrifft die Rauchmelderpflicht nicht nur den privaten Wohnraum, sondern beispielsweise auch Pflegeeinrichtungen und Hotels.

Doch auch, wenn die Rauchmelderpflicht in den meisten Bundesländern nicht für gewerblich genutzte Gebäude gilt, bleibt das Thema Brandschutz gerade für Arbeitgeber hochrelevant: In Deutschland ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die Sicherheit seiner Arbeitnehmer im Unternehmen zu gewährleisten. Teil dieser Pflicht ist es, die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzordnung zu erfüllen.

Die Brandschutzordnung

Die sogenannte Brandschutzordnung regelt das Thema Brandschutz für Betriebe und variiert - ebenso wie die Rauchmelderpflicht - von Bundesland zu Bundesland. Sie definiert nicht nur Vorschriften für das korrekte Verhalten im Brandfall, sondern enthält zudem Regelungen zur Bereitstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie zu den Brandschutzmaßnahmen, die ein Gewerbe zu treffen hat.

Welche Maßnahmen Arbeitgeber treffen müssen, um die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgelegt: Neben Regelungen und Maßnahmen zu verschiedenen Gefahrenpotenzialen sind die Maßnahmen zum Brandschutz hier unter der Ziffer 2.2 zusammengefasst.

Demnach ist es u.a. Aufgabe des Arbeitsgebers, die Arbeitsstätte mit ausreichend Feuerlöscheinrichtungen und Brandmeldern bzw. Brandmeldeanlagen auszustatten.
Bei einem Brand ist so sichergestellt, dass über die Brandmeldeanlage direkt die im Gebäude vorhandenen Brandschutzmechanismen aktiviert und die örtliche Feuerwehr alarmiert werden kann. Wo und wie viele Brandschutzmelder in einem gewerblich genutztem Gebäude angebracht werden müssen, wird bereits bei der Errichtung des Gebäudes in einer Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben.

Die Tatsache, dass in gewerblich genutzten Räumen keine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern besteht, bedeutet also keineswegs, dass hier keine Maßnahmen zum Brandschutz getroffen werden. Stattdessen sorgen hier die Maßnahmen der Brandschutzordnung des jeweiligen Bundeslands für den notwendigen Schutz im Bereich des Brandschutzes.

Brandschutzvorrichtungen in einer Lagerhalle

Unsere Empfehlung: Auch, wenn die Rauchmelderpflicht in den meisten Bundesländern keine Gewerberäume miteinschließt, möchten wir Ihnen nahelegen, darüber nachzudenken, ob die Installation von Rauchmeldern in Ihrem Gebäude sinnvoll ist. Insbesondere, wenn es in Ihrem Unternehmen Aufenthalts- oder Pausenräume gibt, in denen Ihre Mitarbeiter sich ausruhen oder sogar schlafen, ist die Installation von Rauchmeldern dringend zu empfehlen. Denn die Melder sorgen im Gefahrenfall dafür, dass ein Brand schneller bemerkt und Menschen schneller gewarnt werden. Im Ernstfall können die Gefahrenmelder damit Leben retten.

Unser FAQ zum Thema Rauchmelder-Pflicht

Wenn es um die Sicherheit geht, sollte man lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig. Daher haben wir im Folgenden einige häufige Fragen und Antworten zur Rauchmelder-Pflicht für Sie zusammengestellt:

Rauchmelderpflicht + Gewerberäume: Was gilt hier?

Die Rauchmelderpflicht ist in der Landesbauverordnung der einzelnen Bundesländer verankert und gibt im Wesentlichen vor, wie Rauchmelder in privat genutzten Gebäuden installiert werden müssen. In Gewerberäumen gilt die Rauchmelderpflicht nicht. Stattdessen sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Brandschutzordnung und die Technischen Regelungen für Arbeitsstätten umzusetzen und somit der Gefahr eines Brandes vorzubeugen.

Viele Feuerlöscher, stehen nah beieinander, Lager für Feuerlöscher.

Was ist die Aufgabe eines Rauchmelders?

Bei einem Rauchmelder handelt es sich um einen Gefahrenmelder, der einen akustischen Alarm abgibt, sobald er Brandrauch in der Luft wahrnimmt. Dadurch warnt der Rauchmelder die Personen, die sich in dem betroffenen Gebäude befinden und trägt dazu bei, dass der Brand frühzeitig erkannt und die Anzahl der Brandopfer gering gehalten wird.

Eine zentrale Aufgabe der Rauchmelder besteht darin, schlafende Personen vor der Gefahr des Brandes zu warnen. Somit erklärt sich auch, dass die Rauchmelderpflicht vorsieht, dass in Privatgebäuden in allen Schlaf- und Kinderzimmern Rauchmelder installiert werden müssen. Da es in Unternehmen eher unüblich ist, dass die Arbeitnehmer dort schlafen (Ausnahme: Aufenthalts- und Pausenräume), müssen in Büros, Lagerräumen und dergleichen erst einmal keine Rauchmelder installiert werden.

Gibt es bei der Rauchmelderpflicht für Gewerberäume Unterschiede zwischen Neu- und Umbauten?

Wer mit der Rauchmelderpflicht für Privaträume vertraut ist, weiß, dass die meisten Bundesländer in den Landesbauverordnungen zwischen Neu- und Umbauten sowie Bestandsbauten unterschieden und unterschiedliche Fristen für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht vorgeschrieben haben.

Da in Gewerberäumen jedoch keine Rauchmelderpflicht besteht, wird hier selbstverständlich auch nicht zwischen Neu- und Umbauten bzw. Bestandsbauten unterschieden. Welche Brandschutzmaßnahmen in einem gewerbliche genutztem Gebäude ergriffen werden müssen, ist stattdessen in der Gefährdungsbeurteilung des Gebäudes festgeschrieben.

Gibt es Brandschutzversicherungen für Gewerberäume?

Neben Maßnahmen zum Brandschutz haben viele Betriebe auch eine sogenannte Feuerversicherung, die den Betrieb vor den finanziellen Schäden eines Brandes schützen soll.

Voraussetzung für diese Versicherungen ist in der Regel, ein ausgearbeitetes Brandschutzkonzept, auf dessen Basis das Versicherungsunternehmen das Brandrisiko abschätzen kann. Damit die Versicherung im Schadensfall auch tatsächlich greift, müssen im betrieblichen Alltag in der Regel zudem strenge Sicherheitsanforderungen beachtet werden. Ein professionelles Brandschutzkonzept erhalten Sie auch bei den Experten von Kühn Sicherheit.

Wie bringe ich einen Rauchmelder an?

Wenn Sie einen Rauchmelder installieren möchten, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, sich an der Anleitung des jeweiligen Warnmelders zu halten. Gerne können Sie jedoch auch an unserem Blogbeitrag zur Montage von Rauchmeldern orientieren.

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