Die Rauchmelder-Montage: So sollten Sie Ihre Rauchmelder anbringen!

In Deutschland müssen alle Privathaushalte mit ausreichend Rauchmeldern ausgestattet sein. Die sogenannte Rauchmelderpflicht unterschiedet sich zwar von Bundesland zu Bundesland, gibt jedoch vor, dass deutschlandweit in allen privat genutzten Gebäuden Rauchmelder in bestimmten Räumen installiert sein müssen. Die Pflicht zur Installation der Rauchmelder betrifft dabei primär Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flucht- und Rettungswege. In einigen Bundesländern müssen zudem weitere Räume mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Da somit deutschlandweit Millionen von Gebäuden mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen, gehen wir in unserem heutigen Blogbeitrag genauer darauf ein, worauf man bei der Installation von Rauchmeldern achten sollte.

Die Anordnung der Rauchwarnmelder

Zwar gibt die Rauchmelderpflicht Ihres jeweiligen Bundeslandes Ihnen bereits vor, in welchen Räumen Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses Sie Rauchmelder installieren müssen, doch es macht in jedem Fall Sinn, sich auch noch einmal über die Anordnung der Warnmelder Gedanken zu machen.

Als Eigentümer haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, neben den in der Rauchmelderpflicht vorgeschriebenen Rauchmeldern weitere Gefahrenmelder zu installieren, wenn Ihnen dies sinnvoll vorkommt. Wohnen Sie hingegen zur Miete, ist es grundsätzlich Aufgabe Ihres Vermieters, die Wohnung oder das Haus mit Rauchmeldern auszustatten. Doch auch in diesem Fall macht es Sinn, sich mit der Anordnung der Rauchmelder in Ihrem Zuhause auseinanderzusetzen. Immerhin tragen diese Geräte im Brandfall dazu bei, Ihr Leben zu schützen.

In einer Wohnung

In Wohnungen sollten alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie alle Flucht- und Rettungswege mit Rauchmeldern versehen werden (Ausnahme: Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg).

Dementsprechend ist es von der Größe und dem Schnitt Ihrer Wohnung abhängig, wie viele Rauchmelder Sie benötigen. So besteht beispielsweise in den meisten Bundesländern keine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern im Wohn- oder Arbeitszimmer. Ist jedoch eines dieser Zimmer ein Durchgangszimmer und somit Teil des Rettungsweges, muss hier wieder ein Rauchmelder installiert werden. Zudem kann es insbesondere in großen oder verwinkelten Räumen notwendig sein, einen zweiten Rauchmelder zu installieren.

Im Haus

Für Häuser gelten im Prinzip die gleichen Regelungen wie für Wohnungen: Auch hier müssen in bestimmten Räumen Rauchmelder angebracht werden.

Beachten Sie bitte, dass in einem mehrstöckigen Haus auf allen Etagen Rauchmelder in den Fluren angebracht werden sollten. Damit Sie unabhängig davon, auf welcher Etage Sie sich befinden, in jedem Fall mitbekommen, wenn einer der Rauchmelder Alarm schlägt, können Sie die Rauchmelder auch miteinander vernetzen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Ihr Haus über mehrere Etagen verfügt und Sie beispielsweise auch im Keller oder auf dem Dachboden Rauchmelder angebracht haben. In diesen Räumen besteht zwar in der Regel keine Pflicht zur Anbringung von Warnmeldern, doch wenn Sie hier elektrische Geräte wie beispielsweise Waschmaschinen oder Trockner aufgestellt haben, ist die Installation von Rauchmeldern sehr empfehlenswert.

Die Montage der Rauchwarnmelder

Unabhängig davon, in welchem Zimmer Sie Ihren Rauchwarnmelder anbringen, sollten Sie sich an der Montageanleitung des jeweiligen Gerätes orientieren und zusätzlich folgende Punkte beachten:

1. Montieren Sie den Rauchmelder mittig an der Zimmerdecke

Grundsätzlich sollten Rauchmelder immer an der Zimmerdecke montiert werden. Achten Sie dabei auch darauf, den Rauchmelder möglichst mittig im Zimmer anzubringen. Sollte das Zimmer besonders groß oder verwinkelt sein, können Sie auch mehrere Melder in dem Zimmer anbringen. Eine Installation eines Rauchmelders an der Wand ist nicht ideal und sollte nur im Ausnahmefall durchgeführt werden. Prüfen Sie in diesem Fall bitte unbedingt auch in der Montageanleitung des jeweiligen Gerätes, ob das Gerät für den Einsatz an der Wand geeignet ist.

Grundsätzlich ist auch eine Installation an der Deckenschräge nicht zu empfehlen. Sollte Ihr Raum jedoch ausschließlich schräge Decken haben, bringen Sie den Rauchmelder bitte mit mindestens 50 cm Abstand zur Deckenspitze an.

2. Halten Sie ausreichend Abstand zu Wänden, Lampen, etc.

Um die Funktionstüchtigkeit Ihres Rauchmelders sicherzustellen, sollten Sie bei der Installation darauf achten, bestimmte Mindestabstände einzuhalten. So sollten zur Wand sowie zu Lampen und Leuchten jeweils mindestens 50 cm Abstand eingehalten werden, zu Klimaanlagen und Belüftungsschächten sollte der Abstand mindestens einen Meter betragen.

Vermeiden Sie es zudem, den Rauchmelder in der Nähe von metallischen Oberflächen oder Feuerstätten anzubringen. Damit der Gefahrenmelder den Rauch im Gefahrenfall frühzeitig wahrnehmen kann, sollten Sie den Rauchmelder nicht über hohen Möbelstücken wie Schränken montieren. Achten Sie daher bitte auch beim Umstellen Ihrer Möbel darauf, dass der Raum unterhalb Ihres Rauchmelders stets frei bleibt.

3. Verwenden Sie spezielle Rauchmelder für Küche und Bad

In der Küche und im Badezimmer müssen Sie nicht zwingend Rauchmelder installieren. Natürlich besteht jedoch insbesondere in der Küche ein Brandrisiko, weshalb es durchaus sinnvoll sein kann, auch diese Räume mit entsprechenden Meldern zu versehen.

Da es in der Küche und im Badezimmer jedoch regelmäßig zur Rauchentwicklung kommen kann, die bei normalen Rauchmeldern zu Fehlalarmen führen würden, installieren Sie hier bitte nur speziell dafür vorgesehene Geräte. In der Küche empfiehlt sich hier beispielsweise der Einsatz von speziellen Herdwächtern oder Hitzemeldern, im Badezimmer können Sie auf Rauchmelder zurückgreifen, die zwischen Wasserdampf und Rauch unterscheiden können.

Unser FAQ zur Installation von Rauchmeldern

Wenn es um die Sicherheit geht, sollte man lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig. Daher haben wir im Folgenden einige häufige Fragen und Antworten zur Installation von Rauchmeldern für Sie zusammengestellt:

Muss ich in allen Räumen meines Hauses Rauchmelder anbringen?

Als Hauseigentümer sind Sie selbst für die Installation von ausreichend Rauchmeldern in Ihrem Eigenheim verantwortlich. Wie viele Rauchmelder Sie installieren müssen, ist dabei nicht nur von der Raumaufteilung Ihres Hauses, sondern auch davon abhängig, in welchem Bundesland Sie wohnen.

Gerade bei größeren Häusern müssen Sie jedoch in den meisten Fällen nicht in jedem Raum einen Rauchmelder anbringen. So besteht (mit wenigen Ausnahmen) beispielsweise keine Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in Badezimmern und Küchen und in den meisten Bundesländern müssen Sie auch in Wohn- und Arbeitszimmern keine Rauchmelder anbringen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, die Anzahl der zu installierenden Rauchmelder nicht nur von gesetzlichen Vorgaben, sondern auch von den tatsächlichen Gegebenheiten in Ihrem Eigenheim abhängig zu machen.

Wo müssen Rauchmelder in Gewerberäumen angebracht werden?

Für gewerblich genutzte Räumlichkeiten gelten andere Regelungen als für Privatgebäude. Hier müssen in der Regel keine Rauchmelder angebracht werden, dafür besteht laut Brandschutzordnung eine Pflicht zur Installation von Brandmeldern.

Wenn Sie sich dafür interessieren, welche Regelungen zum Brandschutz in gewebrlich genutzten Gebäuden gelten, lesen Sie gerne unseren Blogbeitrag zur Rauchmelderpflicht in Gewerberäumen.

Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?

Wenn Sie zur Miete in einer Wohnung oder in einem Haus leben, ist die fachgerechte Installation der Rauchmelder in jedem Fall Aufgabe Ihres Vermieters.

Wer für die Wartung der Rauchmelder zuständig ist, ist in Deutschland hingegen nicht einheitlich geregelt und in den Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer festgeschrieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie jedoch auch in unserem Blogbeitrag zur Rauchmelderpflicht in Privatgebäuden.

Was für Rauchmelder muss ich installieren?

Rauchmelder, die im Rahmen der Rauchmelderpflicht eingesetzt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen der DIN Norm EN 14604 erfüllen. Die Norm regelt alle relevanten Eigenschaften für Rauchmelder und wird in Deutschland von dem TÜV Kriwan und dem VdS geprüft. Darüber hinaus können Sie beim Kauf Ihrer neuen Rauchmelder auch auf weitere Qualitätsmerkmale, wie beispielsweise das CE-Zeichen oder die TÜV-Prüfung achten.

Rauchmelder: Wo anbringen?

In welchen Räumen Rauchmelder angebracht werden müssen, regelt die Rauchmelderpflicht, die in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben ist.

Grundsätzlich sollten Rauchmelder immer mittig an der Zimmerdecke des jeweiligen Raumes und mit ausreichend Abstand zur Wand und zur Deckenlampe sowie zur Klima- oder Belüftungsanlage angebracht werden.

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